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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2004 - 2 O 158/03   

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OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2004 - 2 O 158/03 (https://dejure.org/2004,18852)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.09.2004 - 2 O 158/03 (https://dejure.org/2004,18852)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. September 2004 - 2 O 158/03 (https://dejure.org/2004,18852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 166; ; ZPO § 114; ; BauGB § 127 II Nr. 1; ; BauGB § 131 I 1; ; BauGB § 132 Nr. 4; ; BauGB § 133 II; ; BauGB § 242 IX; ; DDR-StrVO § 3 II 1; ; LSA-StrG § 3 I Nr. 3; ; LSA-StrG § 51 III

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurteilung eines Straßenzugs als beitragsrechtlich einheitliche Erschließungsanlage; Selbständige Verkehrsanlage als einzelne Erschließungsanlage; "Zerstückelung" der Verkehrsanlage in mehrere selbständige Erschließungsanlagen auf Grund teilweiser vorhandener ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2004 - 2 O 158/03
    Maßgebend ist insoweit das durch die tatsächlichen Gegebenheiten wie Straßenführung, Straßenlänge, Straßenbreite und Straßenausstattung geprägte Erscheinungsbild, d. h. der Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (BVerwG, Urt. v. 22.04.1994 - BVerwG 8 C 18.92 -, KStZ 1995, 209; Urt. v. 22.03.1996 - BVerwG 8 C 17.94 -, BVerwGE 101, 12; Urt. v. 07.06.1996 - BVerwG 8 C 30.94 -, DÖV 1997, 294; VGH BW, Urt. v. 05.11.1998 - 2 S 2603/97 - [juris]; OVG LSA, Urt. v. 12.08.2004 - 2 L 157/01 -).

    Auch der Umstand, dass eine Teilstrecke der jetzigen H-Straße im Süden (Abzweig von der S-Straße) ursprünglich eine andere Namensbezeichnung hatte oder im Bebauungsplan vom 12.02.1947 als Anlage "F" bezeichnet wurde, ändert an diesem Ergebnis nichts; denn die räumliche Ausdehnung einer Anbaustraße ist erst im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Erschließungsbeitragspflichten zu beurteilen, da - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt - erst eine entstandene Erschließungsbeitragspflicht zur Unabänderlichkeit der bestehenden Verhältnisse führt (BVerwG, Urt. v. 22.03.1996, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 104.67

    Herstellungsmerkmale einer Erschließungsanlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2004 - 2 O 158/03
    Weiter hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 21.05.1969 - BVerwG IV C 104.67 - (ZMR 1969, 375) entschieden, dass Beleuchtungs- und Entwässerungsanlagen nur dann beitragsfähig sind, wenn sie von der Erschließungsbeitragssatzung als Merkmale der endgültigen Herstellung im Sinne von § 132 Nr. 4 BBauG gefordert werden.

    Dieser Anforderung wird eine Formulierung nämlich nur dann nicht gerecht, wenn ihr nicht entnommen werden kann, ob die Beleuchtung bzw. Entwässerung Herstellungsmerkmal ist oder nicht (so schon BVerwG, Urt. v. 21.05.1969, a. a. O.).

  • BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 25.01

    Materiellrechtliche Beurteilung der Erforderlichkeit von Erschließungskosten -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2004 - 2 O 158/03
    Mit diesem Ergebnis setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der von dem Kläger zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2001 (BVerwG 9 B 25.01 - NVwZ-RR 2001, 711); denn das Bundesverwaltungsgericht hatte lediglich festgestellt, dass die bautechnische Ausgestaltung der für eine Erschließungsanlage vorgesehenen Teileinrichtungen zu dem zwingend in die Satzung aufzunehmenden Ausbauprogramm gehört, soweit davon die endgültige Herstellung der Anlage abhängen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 13.94 - Buchholz 406.11 [BauGB] § 133 Nr. 124, S. 10).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2004 - 2 O 158/03
    Mit diesem Ergebnis setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der von dem Kläger zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2001 (BVerwG 9 B 25.01 - NVwZ-RR 2001, 711); denn das Bundesverwaltungsgericht hatte lediglich festgestellt, dass die bautechnische Ausgestaltung der für eine Erschließungsanlage vorgesehenen Teileinrichtungen zu dem zwingend in die Satzung aufzunehmenden Ausbauprogramm gehört, soweit davon die endgültige Herstellung der Anlage abhängen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 13.94 - Buchholz 406.11 [BauGB] § 133 Nr. 124, S. 10).
  • BVerwG, 30.01.1987 - 8 C 10.86

    Begriff der "anderweitigen Deckung" i.S. des § 129 Abs. 1 S. 1 BBauG;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2004 - 2 O 158/03
    Entsprechendes gilt, wenn der Dritte zwar ursprünglich seine Zuwendung ausschließlich zur Deckung der von der Gemeinde endgültig zu tragenden Kosten gewährt hat, er jedoch später unter Verzicht auf eine Rückforderung die Zweckbestimmung dahin ändert, dass der Überschuss den Erschließungsbeitragspflichtigen zugute kommen soll (BVerwG, Urt. v. 30.01.1987 - BVerwG 8 C 10.86 -, NVwZ 1987, 982).
  • BVerwG, 06.09.1968 - IV C 96.66

    Festsetzung von Einheitssätzen im Erschließungsbeitragsrecht; Merkmale der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2004 - 2 O 158/03
    Dazu würde es letzten Endes einer Ortssatzung über jede einzelne Straße bedürfen, was dem Sinn des Gesetzes erkennbar widerspricht" (BVerwG, Urt. v. 06.09.1968 - BVerwG IV C 96.66 -, DVBl. 1969, 274).
  • Drs-Bund, 26.08.1970 - BT-Drs VI/1117
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2004 - 2 O 158/03
    Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz soll durch die Zuweisung von Bundesmitteln an die Länder diesen nämlich die sachgerechte Möglichkeit "einer finanziellen Unterstützung der Gemeinden" eröffnen (vgl. Amtliche Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. VI/1117, S. 6).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01

    Erschließungsbeitragspflicht; Merkmale der endgültigen Herstellung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2004 - 2 O 158/03
    Mit diesem Ergebnis setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der von dem Kläger zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2001 (BVerwG 9 B 25.01 - NVwZ-RR 2001, 711); denn das Bundesverwaltungsgericht hatte lediglich festgestellt, dass die bautechnische Ausgestaltung der für eine Erschließungsanlage vorgesehenen Teileinrichtungen zu dem zwingend in die Satzung aufzunehmenden Ausbauprogramm gehört, soweit davon die endgültige Herstellung der Anlage abhängen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 13.94 - Buchholz 406.11 [BauGB] § 133 Nr. 124, S. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2004 - 2 L 157/01

    Kommunalabgabenrechtlicher Anlagenbegriff ist identisch mit dem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2004 - 2 O 158/03
    Maßgebend ist insoweit das durch die tatsächlichen Gegebenheiten wie Straßenführung, Straßenlänge, Straßenbreite und Straßenausstattung geprägte Erscheinungsbild, d. h. der Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (BVerwG, Urt. v. 22.04.1994 - BVerwG 8 C 18.92 -, KStZ 1995, 209; Urt. v. 22.03.1996 - BVerwG 8 C 17.94 -, BVerwGE 101, 12; Urt. v. 07.06.1996 - BVerwG 8 C 30.94 -, DÖV 1997, 294; VGH BW, Urt. v. 05.11.1998 - 2 S 2603/97 - [juris]; OVG LSA, Urt. v. 12.08.2004 - 2 L 157/01 -).
  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76

    Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2004 - 2 O 158/03
    Für die Beantwortung der Frage, ob eine Straße eine einzelne Erschließungsanlage ist oder aus mehreren Anlagen besteht, ist, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, maßgebend auf das Erscheinungsbild abzustellen, so dass nur Unterschiede, welche jeden der Straßenteile zu einem augenfällig abgegrenzten Element des Straßennetzes machen, jeden dieser Straßenteile als eine eigene Erschließungsanlage kennzeichnen (BVerwG, Urt. v. 21.09.1979 - BVerwG 4 C 55.76 -, DÖV 1980, 833).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere

  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71

    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 2 S 2603/97

    Erschließungsbeitrag: Straße als einzelne Erschließungsanlage

  • BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 56.87

    Durch Anbaustraße erschlossenens Grundstück; Nicht überfahrbarer Grünstreifen auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2006 - 1 M 172/06

    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung eines Zaunes

    Die Öffentlichkeit der kommunalen Straßen war demnach allein von dem tatsächlichen Vorgang des allgemeinen Verkehrs und dessen Duldung durch den Rechtsträger oder Eigentümer des Straßenlandes abhängig (OVG LSA, Beschluss vom 10.11.1997 - A 4 S 241/97 -, JMBl. LSA 1998, 244 und Beschluss vom 27.09.2004 - 2 O 158/03 -, jeweils mit Nachw. aus der DDR-Literatur; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30.10.2002 - 8 C 24.01 -, ZOV 2003, 51; OLG Naumburg, Urteil vom 27.10.2003 - 1 U 58/03 -, OLG-NL 2004, 82; OVG Berlin, Urteil vom 10.11.2004 - 1 B 8.04 -, NJ 2005, 510).
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